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Was kostet eine Bestattung? Eine Frage, die man nicht stellen sollte? Ganz im Gegenteil: eine Frage, deren Antwort nicht erst die Angehörigen vier Wochen nach der Bestattung erfahren sollten. Sich selbst damit rechtzeitig zu beschäftigen – zusammen mit den nächsten Angehörigen – mag ungewohnt sein. Im Todesfall werden aber alle dankbar und froh sein, wenn darüber offen und vor allem rechtzeitig gesprochen worden ist.
Viele Bestatter bieten so genannte Vorsorgeverträge an. Ein unverbindliches Vorsorgegespräch bei einigen Bestattern in Wohnortnähe sollte der Start der finanziellen Vorsorge sein. Bei diesem Gespräch wird der Bestatter auch über die zu erwartenden Kosten informieren: Über kommunale Gebühren (darunter versteht man die „Grabnutzungsgebühren“ und Kosten, die bei der Durchführung einer Bestattung von der zuständigen Gemeinde erhoben werden), die Leistungen des Bestatters, Trauerdruck und Todesanzeige sowie Grabpflege und Grabstein, die im Normalfall die größten Rechnungsposten ausmachen. Ein entsprechender Kostenvoranschlag macht deutlich, was die Umsetzung der eigenen Wünsche im Moment, also nicht unbedingt am Tag der Bestattung, kosten würde. Natürlich bieten die Bestatter auch die Möglichkeit an, bestimmte Bestattungspakete im Voraus zu kaufen. Auch wenn es pietätlos klingen mag, soll es das nicht sein: Der Name der entsprechenden Pakete erinnert wohl nicht zufällig häufig an Ausstattungsvarianten von Autos. Wer sich für diese Form der Bestattungsvorsorge entscheidet, sollte sich vor Vertragsabschluss erkundigen, wie das Bestattungsinstitut das einbezahlte Geld anlegt und welche Regelungen es gibt, falls das Institut beispielsweise Insolvenz anmelden muss.
Während der Vorsorgevertrag die tatsächliche Bestattung plant und in Verbindung mit einem Bestattungspaket absichert, gewährleistet die Sterbegeldversicherung nur, dass die Kosten einer Bestattung nicht von den Hinterbliebenen oder zumindest nicht in voller Höhe übernommen werden müssen. Die Versicherung wird nach der Streichung des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2004 von verschiedenen Versicherungsgesellschaften als Möglichkeit angeboten, die Kosten des Sterbefalls privat abzusichern. Da auch das ein Geschäft ist, lohnt sich ein Preisvergleich durchaus. Bevor ein Angebot erbeten wird, sollte feststehen, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Die Kosten für einen Grabkauf, die Verlängerung des Grabnutzungsrechtes, kommunale Gebühren oder die Todesanzeige in der Tageszeitung sollten dabei nicht vergessen werden. Sie machen in der Summe häufig einen vierstelligen Eurobetrag aus. Bei Interesse an einer solchen Versicherung sollten folgende Fragen geklärt werden: Gibt es ein maximales Eintrittsalter? Muss sich der zu Versichernde einer Gesundheitsprüfung unterziehen? Beinhaltet das Angebot einen Unfalltodesschutz? Denn einige Tarife beinhalten automatisch eine Unfalltod-Zusatzabsicherung. Und: Gibt es eine Wartezeit? Das heißt konkret: Zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Versicherte schon im nächsten Monat sterben sollte? Senior Care Sterbegeldversicherung
Zur finanziellen Vorsorge kann auch der Abschluss einer Reiseversicherung gehören. Diese zahlt in der Regel nicht nur bei Krankheit im Urlaub, sondern übernimmt auch die Überführungskosten im Todesfall sowie die im Ausland anfallenden Bestattungskosten. Die genauen Leistungen müssen jedoch mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geregelt werden.
Wer das ganz persönlich und nicht über einen Bestatter oder eine Versicherung regeln möchte, kann dies natürlich auch tun: Mit einer persönlich unterzeichneten Bestattungsverfügung, eventuell mit einem darin benannten Geldbetrag oder dem Hinweis auf ein gekennzeichnetes Sparbuch ist ebenfalls für den Todesfall vorgesorgt. Wichtig ist, dass die engsten Angehörigen wissen, dass es eine solche Bestattungsverfügung gibt - und wo sie zu finden ist.